Die Betreuungsbehörde mit ihren 25 Mitarbeitenden berät zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht und unterstützt das Betreuungsgericht, Familienangehörige, ehrenamtliche Betreuer/-innen sowie Berufsbetreuer/-innen. Darüber hinaus nimmt die Betreuungsbehörde die gesetzliche Aufgabe wahr, die betroffenen Bürger/-innen während des Betreuungsverfahrens zu stärken und die Qualität der rechtlichen Betreuung zu sichern.
Landeshauptstadt Stuttgart