Sie sind verantwortlich für die Sozialhilfesachbearbeitung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Gesundheit, ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen Die umfassende Bearbeitung von Hilfeanträgen gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben Sie übernehmen die ganzheitliche Fallbearbeitung und -verantwortung Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.