Die Beratungsstelle arbeitet auf den gesetzlichen Grundlagen des § 219 StGB und der §§ 2 und 2a SchKG. Zum Selbstverständnis der Beratungsstelle gehört ein Menschenbild, das von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung ausgeht. Das schließt ein, dass es Situationen und Umstände gibt, in denen Unterstützung notwendig ist. Diese Unterstützung findet durch lösungsorientierte Beratung statt. Die Beratungsstelle ist konfessionell unabhängig.
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